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Kundeninfo Performer PRIMUS und Performer PRIMUS 50plus

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Kundeninfo Performer Primus: Fragen und Antworten

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Bei PRIMUS können Eltern, Großeltern, Verwandte und Bekannte schon mit geringen Sparbeiträgen einen wichtigen Grundstein für das spätere Leben des Kindes legen.
Die Vorteile: ein umfassender Versorgerschutz, eine Starthilfe ins Berufsleben, viele begleitende Extras und der Aufbau einer attraktiven Rente.

Was ist das perfekte Geschenk für ein Kind: Schutz, etwas für die Schulbildung oder doch lieber Unterstützung für die Zukunft? Der Versorger muss sich nicht entscheiden, denn in PRIMUS ist alles enthalten – und das schon ab 25 Euro im Monat.
Wann haften Eltern für ihre Kinder? Was ist bei der Beantragung von Elterngeld zu beachten? Was muss beim ersten Ausbildungsvertrag und was bei einer Schenkung berücksichtigt werden? Bis zum Ende der Versorgungsphase können der Versorger und auch das Kind einen Rechtsexperten zu Fragen rund um das Thema Familie telefonisch befragen.
Was passiert mit dem Kind, wenn die finanzielle Absicherung durch den Versorger, zum Beispiel durch Berufsunfähigkeit oder Tod, entfällt? Eine Frage, die sich viele Erwachsene stellen – schließlich soll das Kind gerade am Anfang seines Lebens optimal geschützt sein. PRIMUS hat die passende Antwort. Denn im Fall des Falles übernimmt die LV 1871 die Beiträge bis zum Ende der Versorgungsphase.
Lernen soll sich lohnen: Mit bis zu 1.000 Euro für einen guten Schulabschluss fällt das auch gleich viel leichter. Die Prämie kann zur Erhöhung der späteren Rentenzahlung genutzt, aber auch direkt ausgezahlt werden.
Ein Teil des angesparten Kapitals kann mit Zustimmung des Versorgers kostenfrei als Startgeld ausgezahlt werden. Eine tolle Möglichkeit, den Grundstein für ein erfolgreiches Studium oder eine Ausbildung zu legen.
Zusätzlich hat der Versorger bei PRIMUS mit der Rückkaufssperre noch die Hand auf dem Vertrag: Er allein kann bestimmen, ab wann das Kind auf das von ihm eingezahlte Geld zugreifen kann.
Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten und auch Berufseinsteiger sind davor nicht gefeit. Eine Absicherung kann aufgrund von Vorerkrankungen schwierig werden.
Bei PRIMUS werden die Gesundheitsfragen bereits im Kindesalter gestellt. Beim späteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss das Kind keine Gesundheitsfragen mehr beantworten. Ganz unabhängig davon, wie sich der Gesundheitszustand des Kindes später entwickelt hat. Die Absicherung wird so zum Kinderspiel.
PRIMUS zahlt eine einmalige Prämie von 400 Euro pro Kind – für maximal fünf Kinder. Der Babybonus kann zum Beispiel zur Erhöhung des Vertragsguthabens oder auch für die erste Babyausstattung verwendet werden.
Wer langfristig Geld anlegt, sollte auf große Flexibilität nicht verzichten müssen. So wie bei PRIMUS: Weihnachten oder Geburtstage sind nur zwei von vielen Gelegenheiten, bei denen der Versorger ganz flexibel zuzahlen kann. Aber auch das Kind hat später einmal die Möglichkeit, zum Beispiel bei einer möglichen Bonuszahlung oder einem eventuellen Erbe, sein Vertragsvermögen durch Zuzahlungen zu erhöhen. Diese zahlen sich in der Zukunft besonders aus, denn sie erhöhen die Rente und helfen so, später den Lebensstandard zu halten. Bei Bedarf kann aber auch Geld aus dem Vertragsvermögen entnommen werden.
Wenn das Kind den Vertrag bis zur Rente bespart hat, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Es kann eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus bedem gewählt werden. Egal, wie sich das Kind entscheidet, es profitiert später von günstigen Steuerregelungen. Somit bleibt mehr Geld für den Ruhestand.

PRIMUS ist das ideale Geschenk für Kinder von 0 bis 15 Jahren. Denn PRIMUS können Eltern, Paten, Verwandte oder Bekannte abschließen und so ein Stück Zukunft schenken. Zwei Lösungen stehen hierfür bereit: Performer PRIMUS® für alle Versorger zwischen 18 und 49 Jahren und Performer PRIMUS 50plus® ohne Gesundheitsprüfung für Versorger über 50.
Als Versorger zahlen Sie zunächst die Beiträge. Zusätzlich können Sie entscheiden, wann der Vertrag übertragen werden soll. Das ist zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr des Kindes möglich.
Mit Beginn der Erwachsenenphase kann das nun erwachsene Kind zum Versicherungsnehmer werden und die Beitragszahlung übernehmen.
Die Welt noch einmal mit Kinderaugen sehen. Kein Problem – mit dem PRIMUS-Film. Hier erklären die Kleinen wie ein Baby entsteht, was einen Streber auszeichnet und was die Zukunft bringt. Was das ganze mit PRIMUS zu tun hat? Sehen Sie selbst …
Kontaktieren Sie mich online
oder telefonisch unter: 0234 / 530 88 7 55.
Gern berate ich Sie ausführlich zum umfassenden Vorsorgerschutz mit PRIMUS®
Herzliche Grüße aus Bochum,
Ihr